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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Sport Patscheider
I. Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren
Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht
an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.
Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung
zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen
gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte
zwischen den Vertragsparteien.
II. Vertragsabschluss
Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch
das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluß.
Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens
jedoch 8-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.
III. Preis
Alle von uns genannten Preise sind, soferne nicht anderes ausdrücklich
vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten
aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher
Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante
Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für
Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern,
so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.
Bei Verbrauchergeschäften gilt Pkt. III. nicht.
IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe
der Ware bar zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten
Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten
auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des
Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto
als geleistet.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den
Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher
Höhe zu begehren. Unser Unternehmen ist berechtigt im Fall des Zahlungsverzuges
des Kunden, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.
V. Vertragsrücktritt
Bei Annahmeverzug (Pkt. VII.) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesonders
Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei
Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt,
sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für
den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl,
einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder
den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug
des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen
entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten
und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer
angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne
dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung,
so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder
der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet,
nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in
Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen
Schaden zu bezahlen.
Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz)
kann der Verbraucher vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten,
wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag
des Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen mit dem
Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt, die Rücktrittserklärung
innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß dieser
Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung
der Ware zu tragen; wurde für den Vertrag ein Kredit abgeschlossen, so
hat er überdies die Kosten einer erforderlichen Beglaubigung von Unterschriften
sowie die Abgaben (Gebühren) für die Kreditgewährung zu tragen.
Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb
von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, ist ein Rücktritt
nicht möglich.
VI. Mahn- und Inkassospesen
Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges,
die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur
zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei
er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten
Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über
die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen
ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet
sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EUR 10,00 sowie
für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr
einen Betrag von EUR 3,00 zu bezahlen.
VII. Lieferung, Transport, Annahmeverzug
Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage
oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte
Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport
bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen
Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen
Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt.
Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher
Mannstundensatz als vereinbart gilt.
Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug),
sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei
uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages
pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr
des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind
wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach
Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag
zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
VIII. Lieferfrist
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde
all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen
ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten
und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.
Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu
einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde
nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
IX. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Serfaus
X. Geringfügige Leistungsänderungen
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige
oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs-
bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für
durch die Sache bedingte Abweichungen (zB bei Maßen, Farben, Holz- und
Furnierbild, Maserung und Struktur, etc.).
XI. Schadenersatz
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit
ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften
für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen
von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein
Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt
es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist
von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in
diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über
Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle
eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
Vor Anschluss oder Transport von EDV-technischen Produkten bzw. vor Installation
von Computerprogrammen ist der Kunde verpflichtet, den auf der Computeranlage
bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern, andernfalls er für
verlorengegangene Daten sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden
die Verantwortung zu tragen hat.
XII. Produkthaftung
Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen,
es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer
Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden
ist.
XIII. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben
bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung
des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn
dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir
berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei
Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen
- verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich
zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen
ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren
gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über
die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden,
verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für
die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes
oder der Verschlechterung.
XIV. Forderungsabtretungen
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine
Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung
oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung
unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine
Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen.
Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen
Posten – Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem
Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber
im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern
und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche
gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz
bereits jetzt an uns abgetreten.
Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung
nicht abgetreten werden.
XV. Zurückbehaltung
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei
gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung
nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles
des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.
XVI. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird
ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien
vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt
es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus
diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens
sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
XVII. Datenschutz, Adressenänderung und
Urheberrecht
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen
personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt
gespeichert und verarbeitet werden.
Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse
bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft
nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen,
so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt
bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie
Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges
Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs-
oder Verwertungsrechte.
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